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Allgemeine Bedingungen
Für die Vermietung/Mietung von Sommerhäusern oder Urlaubswohnungen
Was gilt, wenn man ein Sommerhaus- oder Wohnung bucht?
Verantwortlicher VERMITTLER:
Toftahult Bed & Breakfast Ålshult 11, 360 10 Ryd
Tel: +46(0)459-860 86
Als VERMITTLER haben wir folgende Verantwortung:
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Sie bekommen eine schriftliche Buchungsbestätigung
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Sie bekommen eine Mitteilung, wo Sie rechtzeitig den Schlüssel holen können,
jedoch nicht mehr als 30 Tagevor dem bestätigten Ankommstag.
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Sie werden über eventuelle Veränderungen betreffend Ihrer Buchung informiert.
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Ihre Urlaubsunterkunft steht Ihnen am Anreisetag ab 15.00 und am Abreisetag bis 11.00 zur Verfügung, wenn nichts anderes bestätigt wurde.
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Sind Sie nicht mit Ihrer Urlaubsunterkunft zufrieden, wenden Sie sich in erster Hand an Ihren Vermieter. Mehr Information folgt.
Gut zu wissen, bevor man bucht:
Standard: Eine Urlaubsunterkunft unterscheidet sich oft von Ihrem Heim zu Hause. Die Einrichtung kann sowohl aus modernen und unmodernen Möbeln sein.
Porzellan und Besteck sind nicht immer von der gleichen Sorte.
Es können nicht ausreichend mit Schränken für Ihre Kleidung vorhanden sein. Die Schlafzimmer sind oft recht klein und haben nicht immer eine Tür.
Der Warmwasserboiler ist manchmal nicht allzu groß, welches zur Folge haben kann, dass Wartezeiten beim Duschen entstehen können.
Naturen: In und außerhalb der Urlaubsunterkunft können zur Sommerzeit Fliegen, Wespen und andere
Insekten vorkommen. Wir können keine Verantwortung für eventuelle Spinnengewebe im Haus und
Ameisen auf dem Hausgrundstück übernehmen.
Bei größerem Insektenangriff müssen wir unmittelbar verständigt werden, um Abhilfe zu schaffen.
Wir können auch keine Verantwortung für eventuelle Aktivitäten, z.B. Straßenarbeiten und dergleichen außerhalb unseres Grundstückes übernehmen.
Wann ist die Buchung bindend?
Beide, Sie und wir sind an dem Mietvertrag gebunden, sowie wir die Buchung bestätigt und Sie die Buchungs-Gebühr oder die gesamte Miete bezahlt haben.
Wann soll die Bezahlung erfolgen?
Erfolgte die Buchung mehr als 60 Tage im Voraus, ist die Buchungsgebühr SEK 500/Woche
Buchungsgebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu zahlen. Sie wird von
der Miete abgerechnet. Die restliche Miete soll spätestens 60 Tage vor dem bestätigten Ankommstag bezahlt sein. Bei einer Buchung kürzer als 60 Tage im Voraus, soll die gesamte Miete innerhalb von 10 Tagen, gerechnet vom Tag der Buchung, bezahlt sein.
Was passiert, wenn man unpünktlich bezahlt?
Bezahlen Sie die Buchungsgebühr nicht pünktlich, haben wir das Recht, Ihre Buchung zu streichen.
Vergessen Sie die Miete zu bezahlen, gleicht es einer Abbuchung von Ihrer Seite und da gelten die
Regeln für Abbuchung.
Was gilt bei Abbuchung?
Sie können entweder mündlich oder schriftlich bei uns abbuchen. Wir haben jedoch die Schuldigkeit, Ihre
Abbuchung schriftlich zu bestätigen.
Bei Abbuchung mehr als 40 Tage vor dem bestätigten Ankommstag bezahlen Sie nur die Buchungsgebühr
SEK 500/Woche.
Erfolgt die Abbuchung 40 Tage oder später vor Ihrem betätigten Ankommstag ist 90% der Miete zu zahlen.
Sollten Sie jedoch schon mehr als den Betrag, den Sie uns für die Abbuchung schuldig sind bezahlt haben, bekommen Sie den restlichen Betrag umgehend zurück.
Gelingt es uns, die Urlaubsunterkunft in der Zeit durch einen anderen Gast zu belegen, bezahlen wir Ihnen
den Betrag, den der neue Gast bezahlt hat zurück, abzüglich der Buchungsgebühr SEK 500/Woche
Welches Recht hat man als Gast?
Sollte Ihre Urlaubsunterkunft zu dem bestätigten Zeitpunkt und in dem von uns versprochenem Zustand nicht bereitstehen, haben Sie das Recht die Buchung zu annullieren. An Stelle einer Annullierung können Sie Mieterlass verlangen. Bei Beschwerden bitten wir Sie, sich mit diesen unmittelbar an den Vermieter zu wenden, jedoch nicht später als 3 Tage, gerechnet vom Ankommstag.
Fehler die unter Ihrem Aufenthalt entstehen, müssen Sie umgehend melden, damit der Vermieter Abhilfe
schaffen kann.
Sollten Sie Ihre Buchung an eine andere Person/Familie weitergeben, müssen wir diese anerkennen, wenn
nicht ein besonderer Grund zur Verweigerung vorliegt.
Außerdem müssen Sie uns vor dem Ankommstag die Umbuchung mitgeteilt haben. Wir berechnen Ihnen
eine Umbuchungsgebühr von SEK 500.
Welche Pflicht hat man als Gast?
Sie sind verpflichtet, die Urlaubsunterkunft sauber zu halten, Ordnungsregeln, Anweisungen und Bestimmungen einzuhalten. Sie haften für alle Schäden, die durch Unvorsichtigkeit, durch Sie oder Familienangehörige, am Gebäude oder an Möbeln entstehen.
Die Urlaubsunterkunft darf von Ihnen nicht zu anderen Zwecken, als im Buchungsvertrag vereinbart ist, angewandt werden (nur als Urlaubsunterkunft). Es dürfen keine anderen Personen in der Urlaubsunterkunft
oder auf dem Grundstück übernachten, als im Buchungsvertrag bestätigt ist.
Entreinigung Ihre Urlaubsunterkunft vor der Abreise. Sollten Sie es vergessen, stellen wir Ihnen die Entreinigung in Rechnung.
Bei der Ankunft disponieren Sie SEK 500 oder SEK 800 für die Entreinigung, die Sie nach einer anerkannten Besichtigung durch uns, zurückerhalten. Sie können die Entreinigung auch für SEK 500 oder SEK 800 kaufen.
Krieg, Naturkatastrophen, Streik u.a.
Beide, Sie und wir haben das Recht vom Mietvertrag zurückzutreten, auf Grund unvorhergesehener
Geschehnisse wie z.B. Kriegsausbruch, Naturkatastrophen, Streik, längerer Ausfall der Wasser- und Strom-
Versorgung, Feuer oder andere gleichartige Geschehnisse, die weder Sie oder wir voraussehen und abhelfen konnten. In solchem Fall haben wir die Schuldigkeit Ihnen so schnell, wie möglich , den restlichen Mietbetrag, abzüglich den Teil des Betrages für die Zeit der eventuellen Benutzung, zurückzuzahlen.
Was macht man bei Uneinigkeit?
Wenden Sie sich zuerst an den Vermittler mit Ihrer Reklamation. Denken Sie daran, je länger Sie warten, um so geringer ist die Chance recht zu bekommen. Kommen Sie nicht überein, können Sie sich an das Allgemeine Reklamationssamt wenden. Dieses besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden und einer Anzahl Vertretern von Reisebüros und Verbrauchern. Die Verbraucherzentrale in Ihrem Heimatbezirk ist Ihnen sicher behilflich.
Bed & Breakfast: Reinemachen, Bettwäsche, Handtücher und Frühstück mit in der Miete.
Selbsthaushalt: Gäste bringen ihrer Bettwäsche/Handtücher mit oder mieten diese vom Vermieter.
Gäste machen selbst sauber oder kaufen diese Dienstleistung vom Vermieter.
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